Ausbildungszentrum Straßenverkehr
>Wer benötigt einen Gefahrgutbeauftragten?

Seit 01.01.1999 müssen Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der
Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder
Luftfahrzeugen beteiligt sind, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte
schriftlich bestellen. Ist kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, gilt der Unternehmer
oder Inhaber des Betriebes automatisch als Gefahrgutbeauftragter. Ihn treffen
dann alle Pflichten und Verantwortlichkeiten einschließlich der Schulung und Prüfung.

Wer kann Gefahrgutbeauftragter werden? Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten: