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Wer benötigt einen Gefahrgutbeauftragten?Seit 01.01.1999 müssen Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der
Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder
Luftfahrzeugen beteiligt sind, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte
schriftlich bestellen. Ist kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, gilt der Unternehmer
oder Inhaber des Betriebes automatisch als Gefahrgutbeauftragter. Ihn treffen
dann alle Pflichten und Verantwortlichkeiten einschließlich der Schulung und Prüfung.
Wer kann Gefahrgutbeauftragter werden?
- Der Unternehmer/Inhaber des Betriebes oder dessen Mitarbeiter mit
gültigem EG-Schulungsnachweis
- Ein externer Gefahrgutbeauftragter mit gültigem EG-Schulungsnachweis
(z.B. Lothar Schlichting vom Ausbildungszentrum Straßenverkehr)
Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten:
- Hinwirken auf die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher
Güter im jeweiligen Betrieb
- Führen von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit
- Anzeigen von Mängeln an den Unternehmer bzw. Betriebsinhaber
- Beratung des Unternehmens im Zusammenhang mit den Tätigkeiten
der Gefahrgutbeförderung
- Das Erstellen von Jahresberichten